Über die TeleClinic Plattform können lediglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ausgestellt werden.
Ärzten und Ärztinnen ist die Erstellung anderweitiger Dokumente oder Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit derzeit über die TeleClinic Plattform nicht möglich.
Die eAU gilt für Arbeitnehmer. Für Kinder, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose und andere Personen besteht gegebenen Falls die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen ärztlichen Attests. Bitte klären Sie dies vorab und wenden Sie sich in diesem Fall an einen Arzt vor Ort.
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