Ja, die Kindkrank-Bescheinigung kann bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsdaten korrekt angeben, Ihr Kind nicht älter als 12 Jahre ist und Ihre gesetzlichen Kindkranktage noch nicht aufgebraucht sind.
Beachten Sie, dass jeder Elternteil Kinderkrankengeld für maximal 30 Arbeitstage pro Kind beantragen kann (bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage). Alleinerziehende können maximal 60 Arbeitstage pro Kind geltend machen und bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 130 Tage.
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