Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegt im Ermessen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Somit können wir Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht garantieren, da wir nicht in die Behandlung zwischen Ihnen und dem Arzt oder der Ärztin eingreifen.
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