Der Arzt oder die Ärztin stellt Ihnen grundsätzlich nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, wenn auch wirklich eine Erkrankung vorliegt. Diese Feststellung liegt im Ermessen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Somit können wir Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht garantieren, da wir nicht in die Behandlung zwischen Ihnen und dem Arzt oder der Ärztin eingreifen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Die eAU - FAQ
- Kindkrank-Bescheinigung
- Gibt es eine Garantie, dass ich eine AU erhalte?
- Muss ich für die Ausstellung einer AU vorher mit einem Arzt oder einer Ärztin sprechen?
- Können durch Ärztinnen und Ärzten über TeleClinic weitere Atteste oder Bescheinigungen, außer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt werden?
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