Ärzte und Ärztinnen stellen ausschließlich private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin aus.
Sie ist somit für Kurzzeiterkrankungen ausgelegt und hat keine Gültigkeit, um Krankengeld von der Krankenkasse zu beziehen.
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