Um als ÄrztIn über die Plattform der TeleClinic PatientInnen behandeln zu können gelten folgende Voraussetzungen als obligat:
- Vorliegen der gültigen deutschen ärztlichen Approbation
- Vorliegen der gültigen FachärztInnen Urkunde
- FachärztIn mit PrivatärtIn- oder VertragsaärztInnen Zulassung und Praxissitz in Deutschland, gemeldet bei der zuständigen Landesärztekammer in einem Bundesland mit Erlaubnis zur Ausübung von telemedizinischen Leistungen.
- Eigener Praxissitz (Privat und/oder Kasse); alternativ angestellt bei MVZ/Einzelpraxis/BAG oder Klinik*ärztin mit Ermächtigung.
- Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit Abdeckung von telemedizinischer ärztlicher Leistung (auch von in Deutschland Versicherten, die sich im Ausland aufhalten)
- Strikte Einhaltung des Facharztstandards bei der PatientInnen Behandlung und Dokumentation
- Fortbildungspflicht:
Fortbildungszertifikate der Landesärztekammern gemäß Richtlinien der Bundesärztekammer (min. 250 Punkte erworben durch zertifizierte Fortbildungen innerhalb von fünf Jahren) - Einmal jährlich Zusendung des individuellen Fortbildungspunktestandes an die Abteilung für ärztliche Qualitätssicherung der TeleClinic ([email protected])
- Regelmäßige online Schulungen der Ärzte des TeleClinic-Ärztenetzwerks durch TeleClinic
- Umsetzung des internen TeleClinic-Qualitätsmanagements und Leitbildes
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.