- Auf die Verordnung von für den Bedarf des Patienten üblichen und angepassten Mengen ist zu achten.
- Eine individuelle Einschätzung über das Risiko von Verordnungen von Medikamenten mit Selbstschädigungspotential z.B. besonders im Bereich psychiatrischer Diagnosen ist von jedem Arzt mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.
- Im Regelfall sind die vorgegebenen Einzelpackungsgrößen einzuhalten.
- Es gab auch schon Anfragen, die eine Attestierung von medizinisch indiziertem Mehrbedarf bei abgabebeschränkten OTC-Medikamenten gefordert haben (Kombinationen mit Pseudoephedrin und Phenylephrin. Das ist in jedem Falle abzulehnen, da von einer missbräuchlichen Anwendung ausgegangen werden kann (z.B. Herstellung von Drogen)
! Keinesfalls dürfen Medikamente verordnet werden, wenn der Verdacht oder die Möglichkeit auf missbräuchliche Anwendung oder Weiterverwendung besteht !
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