- Als Grundlage für eine der ärztlichen Sorgfaltspflicht genügende telemedizinische Behandlung sehen wir den Videocall als Goldstandard der technischen Kommunikationsverbindung an. Dieser sollte immer eingesetzt werden, außer die technischen Grundvoraussetzungen (z.B. Internet Geschwindigkeit) lassen das nicht zu. Dann kann auf eine reine Sprachverbindung (ebenfalls über das Kommunikationsmodul der TeleClinic) ausgewichen werden.
Grund und Durchführung ist dann in der Dokumentation zu vermerken. - Es ist darauf zu achten, dass bei den GKV-Behandlungen eine Videokonsultation essentiell ist.
- Die Rechtsgültigkeit einer digitalen AU ist ebenfalls von einer Videokonsultation abhängig.
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