Gesetzlich versicherte Personen
Als GKV Versicherte Person sind Sie verpflichtet, zuerst Ihren Hausarzt oder Hausärztin aufzusuchen, um eine Überweisung zu erhalten. In Notfällen, sowie bei Behandlungen von Gynäkologen und Gynäkologinnen, Kinder- und Jugendärzten und Kinder- und Jugendärztinnen und Augenärzten und Augenärztinnen benötigen Sie keine Überweisung.
Privatversicherte Personen
Als PKV versicherter Patient oder Patientin sind Sie verpflichtet, zuerst einen Primärarzt oder eine Primärärztin aufzusuchen, um dann die Rechnung der späterer (Fach-)Ärzte in voller Höhe erstattet zu bekommen. Die meisten PKV stufen alle über TeleClinic behandelnden Ärzte und Ärztinnen als Primärarzt und Primärärztin ein, sodass eine volle Kostenerstattung gewährleistet ist. Wenn Sie eine fachärztliche Überweisung benötigen, können Sie dies dem TeleClinic Arzt und TeleClinic Ärztin gegenüber äußern.
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