Nach den Bestimmungen der Berufsordnungen (§ 10 Abs. 3 BO-Ä und § 7 Abs. 2 BO-PT) und des Vertragsrechts (§ 630f Abs. 3 BGB) haben die Behandler die Behandlungsdokumentationen für die Dauer von (mindestens) 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, wenn nicht nach anderen Vorschriften abweichende Aufbewahrungsfristen bestehen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Wie ist die Aufbewahrungspflicht für Behandlungsdaten?
- Gibt es Drittservices, die TeleClinic integriert?
- Wo sind die Datenschutz-Einwilligung, die der Nutzer vor der Registrierung erteilen muss und die Datenschutzerklärung zu finden?
- Wie ist der Umgang mit Daten bei der TeleClinic?
- Welche Daten/Angaben des Patienten benötigt der TeleClinic Arzt?
- Wie kann ein TeleClinic Account gelöscht werden?
- Führt der TeleClinic Arzt eine Patientenakte?
- Können Dokumente mit dem Hausarzt geteilt werden?
- Wer hat bei TeleClinic Zugriff auf gesundheitsbezogene Dokumente?
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