Das e-Rezept ist in Deutschland noch immer recht neu. Sollten von Ihre Apotheke Rückfragen zum e-Rezept bestehen, können Sie uns jederzeit gerne unter 0800 0008342 anrufen.
Das e-Rezept wurde im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) neu geregelt. §86 beschreibt die Verwendung von Verschreibungen in elektronischer Form: “In den Vereinbarungen ist festzulegen, dass für die Übermittlung der elektronischen Verschreibung Dienste der Telematikinfrastruktur nach § 291a genutzt werden, sobald diese zur Verfügung stehen. ”§291a wird außerdem um Absatz 5d ergänzt: „(5d) damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. […] und die Verfahren […] auf […] Verordnungen ohne direkten Kontakt zwischen Arzt oder Zahnarzt und Versicherten ausgedehnt werden sollen.“
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