Um Ihnen als Patient und Patientin die bestmögliche Behandlung zu garantieren, ist es wichtig vorab, mit einem Arzt oder einer Ärztin über Ihr Anliegen zu sprechen. So haben der Arzt und die Ärztin die Möglichkeit, Sie zu befragen und auch ohne physischen Kontakt eine fachgerechte Behandlung zu gewährleisten.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, wie beispielsweise bei einem Folgerezept. Hier kann der Arzt oder die Ärztin bei ausreichend vorliegender Daten auch ohne Videogespräch ein Rezept ausstellen.
Wichtig für gesetzlich Versicherte:
Eine Diagnose ohne Videogespräch ist nur für Selbstzahler Patienten und Patientinnen nutzbar. Wenn Sie möchten, dass Ihre Behandlung von Ihrer GKV übernommen wird, muss davor ein Videogespräch stattgefunden haben. Ansonsten ist eine Erstattung nicht möglich.
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