Nach dem Heilberufegesetz sowie der Berufsordnung des jeweiligen Bundeslandes sind Ärzte verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und dabei die erforderliche ärztliche Sorgfalt anzuwenden.
Der Arzt ist selbst verantwortlich zu entscheiden, ob er aufgrundlage der ihm vorliegenden Datenpunkte in der Lage ist über die Ferne eine Diagnose zu stellen.
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