Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung von Medikamenten auch mittels Fernbehandlung sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) geregelt.
Berufsrechtlich heißt es, "soweit die die Behandlungsqualität sichernden Vorgaben in § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä beachtet werden, ist eine Verschreibung von Arzneimitteln berufsrechtlich zulässig. Jede Verschreibung setzt also eine Einzelfallprüfung voraus, insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Vertretbarkeit, wobei die erforderliche ärztliche Sorgfalt zu wahren ist".
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