Da es Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Deutschland noch nicht möglich ist, elektronische Kassenrezepte (GKV) auszustellen, werden über TeleClinic ausschließlich elektronische Privatrezepte verordnet. Diese müssen vom Patient oder von der Patientin in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten und Patientinnen können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren Ärztinnen und Ärzte Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Warum werden ausschließlich Privatrezepte verordnet?
- Was ist bei Abgabe an die Patienten und Patientinnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
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