PatientInnen stimmen ausdrücklich der Übermittlung des von den ÄrztInnen über TeleClinic ausgestellten Rezepts einschließlich des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums an die ausgewählte Apotheke zum Zweck der Rezepteinlösung zu. Durch die von TeleClinic getroffenen Sicherheitsmechanismen ist neben dem formalrechtlichen Prozedere auch der vom Gesetzgeber gewollte Sicherheitsaspekt gegeben.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren ÄrztInnen Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Warum werden ausschließlich Privatrezepte verordnet?
- Was ist bei Abgabe an die PatientInnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
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