Wie kann ich die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (§17 Abs. 6 ApBetrO) für ein elektronisches Rezept erfüllen?

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Nehmen Sie ein elektronisches Privatrezept an und geben Arzneimittel ab, so sind der Verschreibung die notwendigen Angaben laut Apothekenbetriebsordnung unter anderem Name
und Anschrift der Apotheke, Datum der Abgabe, Preis des Arzneimittels, PZN und Namenszeichen hinzuzufügen. Im Falle der Verschreibung in elektronischer Form ist das Namenszeichen durch eine einfache elektronische Signatur zu ersetzen. Hierzu genügt bereits das Einfügen des Namens des Unterzeichners im PDF, z. B. über den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Im Gegensatz zur QES sind bei der einfachen elektronischen Signatur keine spezifischen technischen Voraussetzungen erforderlich.

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