Alle über TeleClinic verordneten Rezepte sind elektronische Privatrezepte. Diese müssen von den PatientInnen in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Eine Weitergabe an das Abrechnungszentrum ist nicht notwendig.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren ÄrztInnen Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Warum werden ausschließlich Privatrezepte verordnet?
- Was ist bei Abgabe an die PatientInnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
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