Am 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt (vom 8. bis 11. Mai 2018) wurde mit dem Tagesordnungspunkt 4 offiziell entschieden, dass die Telemedizin unterstützend angewendet werden darf, und auch als alleinige Behandlungsmethode genutzt werden darf, wenn dies ärztlich vertretbar ist. Seitdem gilt das Fernbehandlungsverbot gemäß § 7 Abs. 4 MBO-Ä in Deutschland als aufgehoben.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren ÄrztInnen Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Warum werden ausschließlich Privatrezepte verordnet?
- Was ist bei Abgabe an die PatientInnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
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