TeleClinic stellt nur Privatrezepte aus. Was bedeutet das für mich?
Über TeleClinic können derzeit ausschließlich Privatrezepte ausgestellt werden. Auf diesen werden rezeptpflichtige Medikamente verschrieben. Sie werden sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privatversicherte Patienten und Patientinnen ausgestellt. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für die verschriebenen Medikamente immer selbst tragen. Privat Versicherte können diese zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Muss ich zur Ausstellung eines Rezeptes immer mit einem Arzt oder einer Ärztin sprechen?
Ja, wir stellen keine Rezepte ohne ärztliche Beratung aus. Somit wird sichergestellt, dass Ihnen das für Ihre Krankheit passende Medikament verschrieben wird. Auch kann der Arzt und die Ärztin Ihre weitere Medikation erfassen und somit unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden und Sie auch auf mögliche Nebenwirkungen aufmerksam machen.
Eine Ausnahme gibt es bei "Folgerezepten". Hier ist es möglich, nach Überprüfung der Daten, ein Rezept ohne vorherigen Arztgespräch zu bekommen. Ein Fragebogen ist dennoch auszufüllen.
Kann ich ein Rezept bei meiner Krankenkasse einreichen?
Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie Rezepte der TeleClinic regulär bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist eine Einreichung nicht möglich. Sie müssen die Kosten für die verschriebene Medikation selbst tragen.
Kann ich mein Rezept auch im Ausland einlösen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Einlösung unserer Rezepte ist nur in Deutschland möglich.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Die Gültigkeit unserer Rezepte beläuft sich auf 28 Tage. Solange haben Sie also Zeit, Ihr Rezept einzulösen.
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