Als Apotheke unterstützen Sie Kundinnen und Kunden dabei, per browserbasierter Videosprechstunde eine Ersteinschätzung zu durchlaufen und einen Arzt oder Ärztin zu erreichen — auf einem Gerät in Ihrer Apotheke. Die strukturierte Ersteinschätzung auf der TeleClinic Plattform wird von Infermedica mit einem MDR zertifizierten Tool (gem. Anlage 31c BMV-Ä) bereitgestellt. Über die TeleClinic Plattform können Videosprechstunden angefragt und durchgeführt werden. Ein eRezept wird nach ärztlichem Ermessen ausgestellt und …per TI übermittelt. Das Rezept steht damit unmittelbar für die Einlösung über die gängigen Einlösungswege, zB über die eGK, zur Verfügung. Als Apotheke stellen Sie u. a. ein datenschutzkonformes Gerät, einen vertraulichen Raum und unterzeichnet die Vereinbarung mit dem Kunden. Weitere Anforderungen an die Apotheken finden Sie bei der DAV, in § 129 Abs. 5 h SGB V und in den gesetzlichen Grundlagen: Anlage 13 des Rahmenvertrags §129 Abs. 2 SGB V und in der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V. Die Leistungen können ab 1. Juli 2026 von den Apotheken abgerechnet werden. Einen kompakten Überblick bietet der DAV Infoflyer.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Gibt es bei assistierter Telemedizin (aTM) spontane Videosprechstunden oder vorab vereinbarte Termine?
- Gibt es bereits Erfahrungen oder Pilotprojekte mit Apotheken im Bereich der assistierten Telemedizin (aTM)?
- Gibt es einen Demo-Modus oder eine Testumgebung für die Mitarbeiterschulung?
- Ist der Vertrag für assistierte Telemedizin (aTM) flexibel — gibt es eine Mindestlaufzeit?
- Ist die strukturierte Ersteinschätzung für jeden Kunden verpflichtend?
- Kann ich sehen, wie lange es dauern wird bis der Kunde eine Videosprechstunde erhält?
- Kann mir TeleClinic ein Gerät für assistierte Telemedizin (aTM) zur Verfügung stellen?
- Kann mir TeleClinic eine Telemedizin-Box oder Beratungsbox für assistierte Telemedizin (aTM) zur Verfügung stellen?
- Können Videosprechstunden bei assistierter Telemedizin (aTM) auch während des Apothekennotdienstes durchgeführt werden?
- Muss das Whitelisting durchgeführt werden, auch wenn das Skript den Browser im Kioskmodus öffnet?
Als Apotheke unterstützen Sie Kundinnen und Kunden dabei, per browserbasierter Videosprechstunde eine Ersteinschätzung zu durchlaufen und einen Arzt oder Ärztin zu erreichen — auf einem Gerät in Ihrer Apotheke. Die strukturierte Ersteinschätzung auf der TeleClinic Plattform wird von Infermedica mit einem MDR zertifizierten Tool (gem. Anlage 31c BMV-Ä) bereitgestellt. Über die TeleClinic Plattform können Videosprechstunden angefragt und durchgeführt werden. Ein eRezept wird nach ärztlichem Ermessen ausgestellt und …per TI übermittelt. Das Rezept steht damit unmittelbar für die Einlösung über die gängigen Einlösungswege, zB über die eGK, zur Verfügung. Als Apotheke stellen Sie u. a. ein datenschutzkonformes Gerät, einen vertraulichen Raum und unterzeichnet die Vereinbarung mit dem Kunden. Weitere Anforderungen an die Apotheken finden Sie bei der DAV, in § 129 Abs. 5 h SGB V und in den gesetzlichen Grundlagen: Anlage 13 des Rahmenvertrags §129 Abs. 2 SGB V und in der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V. Die Leistungen können ab 1. Juli 2026 von den Apotheken abgerechnet werden. Einen kompakten Überblick bietet der DAV Infoflyer.