Ja, die Ersteinschätzung ist für jeden Patienten und jede Patientin vor einer Videosprechstunde verpflichtend — unabhängig von der Versicherungsart. Es gibt keine Möglichkeit, die Ersteinschätzung zu überspringen und direkt in eine Videosprechstunde zu gelangen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Patient oder eine Patientin mit einer Ärztin oder einem Arzt verbunden wird, die oder den sie oder er noch nicht kennt.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Gibt es bei assistierter Telemedizin (aTM) spontane Videosprechstunden oder vorab vereinbarte Termine?
- Gibt es bereits Erfahrungen oder Pilotprojekte mit Apotheken im Bereich der assistierten Telemedizin (aTM)?
- Gibt es einen Demo-Modus oder eine Testumgebung für die Mitarbeiterschulung?
- Ist der Vertrag für assistierte Telemedizin (aTM) flexibel — gibt es eine Mindestlaufzeit?
- Ist die strukturierte Ersteinschätzung für jeden Kunden verpflichtend?
- Kann ich sehen, wie lange es dauern wird bis der Kunde eine Videosprechstunde erhält?
- Kann mir TeleClinic ein Gerät für assistierte Telemedizin (aTM) zur Verfügung stellen?
- Kann mir TeleClinic eine Telemedizin-Box oder Beratungsbox für assistierte Telemedizin (aTM) zur Verfügung stellen?
- Können Videosprechstunden bei assistierter Telemedizin (aTM) auch während des Apothekennotdienstes durchgeführt werden?
- Muss das Whitelisting durchgeführt werden, auch wenn das Skript den Browser im Kioskmodus öffnet?
Ist die strukturierte Ersteinschätzung für jeden Kunden verpflichtend?
Ja, die Ersteinschätzung ist für jeden Patienten und jede Patientin vor einer Videosprechstunde verpflichtend — unabhängig von der Versicherungsart. Es gibt keine Möglichkeit, die Ersteinschätzung zu überspringen und direkt in eine Videosprechstunde zu gelangen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Patient oder eine Patientin mit einer Ärztin oder einem Arzt verbunden wird, die oder den sie oder er noch nicht kennt.