Was sind Durchgangsärzte?

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Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind Fachärzte für Chirurgie, speziell für Unfallchirurgie, oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“. Sie haben eine besondere Zulassung der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und sind für die Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen zuständig.

Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Schulunfälle, Unfälle von Helfern im Straßenverkehr und von privaten Pflegepersonen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, ebenso Selbständige, die freiwillig einer Berufsgenossenschaft beigetreten sind. In solchen Fällen sind D-Ärzte für die Behandlung verantwortlich.

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