Allgemeines:
Alle über TeleClinic ausgestellten Rezepte werden nach dem Ermessen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen ausgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Medikamente besteht nicht.
Gemäß Anlage 31c des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) ist die Verschreibung von suchttreibenden Medikamenten in der Videosprechstunde für Patienten, die dem behandelnden Arzt bisher unbekannt sind, nicht zulässig. Diese Regelung ist analog zur bestehenden Einschränkung bei Betäubungsmitteln.
Der Wortlaut dieser Bestimmung lautet:
§ 11 Weitere Qualitätsvorgaben
(1) Die Verschreibung von Arzneimitteln, die den Regelungen der BtMVV unterfallen, ist im Rahmen der Videosprechstunde für unbekannte Patienten ausgeschlossen.
(2) Die Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, ist im Rahmen der Videosprechstunde für unbekannte Patienten ausgeschlossen.
(3) Der Ausschluss nach Abs. 2 gilt nicht, sofern dem Arzt über die elektronische Patientenakte nach §§ 341 ff SGB V Daten über die Medikation von unbekannten Patienten vorliegen und durch den Arzt eine strukturierte Anschlussversorgung nach § 10 Absatz 1 angeboten wird.
Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität in der Videosprechstunde. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Medikamente, die nicht verschrieben werden:
- Betäubungsmittel (z.B. Opioide, Opiate)
- Schlaf- und Beruhigungsmittel (z.B. Benzodiazepine)
- Starke Schmerzmittel (z.B. Tramadol, Codein, Tilidin)
- Leistungssteigernde Medikamente (z.B. Testosteron, Amphetamine)
- PrEP (orale HIV-Präexpositionsprophylaxe)
- Medikamente zur Geschlechtsumwandlung
- Medikamente, die eine besondere Überwachung benötigen (z.B. Isotretinoin)
- Medikamente zur Kinderwunschbehandlung
- Medikamente, die zur Milchproduktion eingesetzt werden (z.B. Domperidon)
- Medikamente zur Steigerung der Wachsamkeit
- Cannabis
Medikamente, für die Vorbefunde erforderlich sind:
- Medikamente, die die Psyche beeinflussen (z.B. Antidepressiva, Psychopharmaka)
- Alle Medikamente, die telemedizinisch grundsätzlich nicht verschrieben werden, benötigen Vorbefunde bei gezielten Rezeptwünschen.