Welche Medikamente werden telemedizinisch nicht verschrieben und für welche sind Vorbefunde erforderlich?

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Allgemeines:

Alle über TeleClinic ausgestellten Rezepte werden nach dem Ermessen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen ausgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Medikamente besteht nicht.

Medikamente, die nicht verschrieben werden: 

  • Betäubungsmittel (z.B. Opioide, Opiate)
  • Schlaf- und Beruhigungsmittel (z.B. Benzodiazepine)
  • Starke Schmerzmittel (z.B. Tramadol, Codein, Tilidin)
  • Leistungssteigernde Medikamente (z.B. Testosteron, Amphetamine)
  • PrEP (orale HIV-Präexpositionsprophylaxe)
  • Medikamente zur Geschlechtsumwandlung
  • Medikamente, die eine besondere Überwachung benötigen (z.B. Isotretinoin)
  • Medikamente zur Kinderwunschbehandlung
  • Medikamente, die zur Milchproduktion eingesetzt werden (z.B. Domperidon)
  • Medikamente zur Steigerung der Wachsamkeit oder für Adipositasbehandlung (z.B. Modafinil, Mysimba)
  • Cannabis 

Medikamente, für die Vorbefunde erforderlich sind: 

  • Medikamente, die die Psyche beeinflussen (z.B. Antidepressiva, Psychopharmaka)
  • Alle Medikamente, die telemedizinisch grundsätzlich nicht verschrieben werden, benötigen Vorbefunde bei gezielten Rezeptwünschen.
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