Manchmal können technische Komplikationen dazu führen, dass Kassenärzte zeitweise keine Kassenrezepte ausstellen können, z. B. wenn die Verbindung zur notwendigen Telematik-Infrastruktur gestört ist. Das kann dazu führen, dass in Ausnahmefällen ein Arzt kein Kassenrezept, sondern ein Privatrezept ausstellt.
Die Entscheidung, ob und welches Rezept ausgestellt wird, entscheidet alleinig der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin.