Ärzte können nach durchgeführter telemedizinischer Behandlung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen elektronische Rezepte (u. a. Kassenrezepte, Privatrezepte, Empfehlungsrezepte) ausstellen. Die Entscheidung, ob und welches Rezept ausgestellt wird, obliegt – wie in den lokalen Praxen auch – alleinig dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.
Manchmal können technische Komplikationen dazu führen, dass Kassenärzte zeitweise keine Kassenrezepte ausstellen können, z. B. wenn die Verbindung zur Telematik-Infrastruktur gestört ist.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.