Behandelnde Ärztinnen und Ärzte haben Zugriff auf die gesundheitsrelevanten Daten und Dokumente, die im Rahmen der jeweiligen Anfrage vom Patienten geteilt wurden, um eine möglichst effektive Behandlung zu gewährleisten.
Die Daten werden niemals ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten an Dritte weitergegeben.
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