Kann ich die Plattform im Rahmen meines Hausarztmodells (HzV) nutzen?

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Gesetzlich versicherte Personen

Als gesetzlich versicherte Person sind Sie verpflichtet, zuerst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufzusuchen, um eine Überweisung zu erhalten. In Notfällen sowie bei Behandlungen durch Gynäkologen, Kinder- und Jugendärzte und Augenärzte benötigen Sie keine Überweisung.

Privatversicherte Personen

Als privatversicherter Patient sind Sie verpflichtet, zuerst einen Primärarzt oder eine Primärärztin aufzusuchen, um die Rechnung der späteren Fachärzte in voller Höhe erstattet zu bekommen. Die meisten privaten Krankenversicherungen stufen alle behandelnden Ärzte auf der Plattform als Primärärzte ein, sodass eine volle Kostenerstattung gewährleistet ist. Wenn Sie eine fachärztliche Überweisung benötigen, können Sie dies dem Arzt oder der Ärztin gegenüber äußern.

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