Wird die TeleClinic Krankschreibung vom Arbeitgeber anerkannt?

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Ja, Krankschreibungen über die TeleClinic sind legal und werden vom Arbeitgeber anerkannt.

Die Gesetzlage

Krankschreibungen, die nach einem Videogespräch über telemedizinische Plattformen wie TeleClinic ausgestellt werden, sind legal und werden von Arbeitgebern anerkannt. Sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind den herkömmlichen Krankschreibungen gleichgestellt.

Seit Januar 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit auch per Videosprechstunde feststellen, selbst wenn die Patientin oder der Patient zuvor nicht persönlich in der Praxis bekannt war. Die Ausstellung der Krankschreibung erfolgt nach ärztlichem Ermessen und ist auf drei Kalendertage begrenzt.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Krankschreibung nicht anerkennt?

  • Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass digitale Krankschreibungen per Videosprechstunde in Deutschland gesetzlich anerkannt sind. Dies ist im Rahmen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.
  • Ein Gespräch mit der Personalabteilung kann helfen, den Sachverhalt zu klären.
  • Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Dies kann später hilfreich sein, falls sie rechtliche Schritte erwägen.
  • Der Kundenservice von TeleClinic kann Ihnen bestätigen, dass die ausgestellte Krankschreibung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Ihre Krankenkasse kann als Vermittler fungieren und ebenfalls bestätigen, dass die Krankschreibung gültig ist.
  • Falls der Arbeitgeber trotz Nachweise die Krankschreibung nicht akzeptiert, können Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft wenden.
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