Bei der Abgabe eines Arzneimittels müssen Sie dem elektronischen Privatrezept notwendige Angaben wie Name und Anschrift der Apotheke, Datum der Abgabe, Preis und PZN hinzufügen. Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt hierfür eine einfache elektronische Signatur, bei der das Einfügen Ihres Namens in das PDF-Dokument bereits ausreicht.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Ist Telemedizin in Deutschland erlaubt?
- Welche Rezepte werden über TeleClinic verordnet?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren Ärztinnen und Ärzte Privatrezepte über TeleClinic?
- Wie kann meine Apotheke elektronische Privatrezepte von TeleClinic empfangen?
- Kostet die Anbindung an TeleClinic zur Übermittlung elektronischer Privatrezepte etwas?
- Darf ich ein über TeleClinic verordnetes elektronisches Privatrezept beliefern?
- Wie wird eine Mehrfacheinlösung eines elektronischen Privatrezepts verhindert?
- Wie kann ich ein elektronisches Privatrezept ablehnen?
Wie kann ich die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (§17 Abs. 6 ApBetrO) erfüllen?
Bei der Abgabe eines Arzneimittels müssen Sie dem elektronischen Privatrezept notwendige Angaben wie Name und Anschrift der Apotheke, Datum der Abgabe, Preis und PZN hinzufügen. Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt hierfür eine einfache elektronische Signatur, bei der das Einfügen Ihres Namens in das PDF-Dokument bereits ausreicht.