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Häufig gestellte Fragen von Apotheken

  • Was ist TeleClinic?
  • Kostet der Service die Apotheke etwas?
  • Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
  • Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
  • Wie signieren Ärztinnen und Ärzte Rezepte über TeleClinic?
  • Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
  • Was ist bei Abgabe an die Patienten und Patientinnen zu berücksichtigen?
  • Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
  • Wie kann ich ein Rezept ablehnen?
  • Wie werden elektronische Privatrezepte abgerechnet?
  • Wie werden Apotheken über ein Rezept informiert?
  • Wie werden Patienten und Patientinnen über abholbereite Arzneien informiert?
  • Wie wird Datenschutz und Datensicherheit garantiert?
  • Ist Telemedizin überhaupt erlaubt?
  • Wie funktioniert der Anmelde-/Teilnahme-Prozess für den Empfang von über TeleClinic verordneten elektronischen Privatrezepten?
  • Wie kann ich die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (§17 Abs. 6 ApBetrO) für ein elektronisches Rezept erfüllen?
  • Wie kann ich eine Änderung der Verschreibung laut Apothekenbetriebsordnung (§17 Abs. 5 ApBetrO) durchführen?

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