Zugelassene Privat- und Kassenärztinnen oder Ärzte verordnen Rezepte über TeleClinic. Vor der Rezeptausstellung werden die Patienten und Patientinnen individuell und umfassend, telemedizinisch untersucht. Ein Rezept wird nur ausgestellt, wenn im Rahmen der ärztlichen Untersuchung eine medizinische Indikation für das betreffende Arzneimittel festgestellt wird. Liegt keine Indikation für eine medikamentöse Behandlung vor, sind die Angaben der Patienten und Patientinnen im Rahmen der Anamnese implausibel oder ist die Behandlung aus sonstigen Gründen medizinisch nicht vertretbar, lehnen die Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung und insbesondere eine Arzneimittelverschreibung ab.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren Ärztinnen und Ärzte Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Was ist bei Abgabe an die Patienten und Patientinnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
- Wie kann ich ein Rezept ablehnen?
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