Elektronische Privatrezepte müssen von den Patienten und Patientinnen in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Eine Weitergabe an das Abrechnungszentrum ist nicht notwendig.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist TeleClinic?
- Kostet der Service die Apotheke etwas?
- Darf ich das verordnete elektronische Privatrezept beliefern?
- Wer verordnet Rezepte über TeleClinic?
- Wie signieren Ärztinnen und Ärzte Rezepte über TeleClinic?
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam?
- Wie überprüfe ich die qualifizierte elektronische Signatur?
- Was ist bei Abgabe an die Patienten und Patientinnen zu berücksichtigen?
- Wie wird die Mehrfacheinlösung eines Rezepts verhindert?
- Wie kann ich ein Rezept ablehnen?