Am 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt (vom 8. bis 11. Mai 2018) wurde mit dem Tagesordnungspunkt 4 offiziell entschieden, dass die Telemedizin unterstützend angewendet werden darf, und auch als alleinige Behandlungsmethode genutzt werden darf, wenn dies ärztlich vertretbar ist. Seitdem gilt das Fernbehandlungsverbot gemäß § 7 Abs. 4 MBO-Ä in Deutschland
als aufgehoben.
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