Nein, derzeit ist eine Änderung des elektronischen Privatrezepts nicht möglich. Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 5 ApBetrO) müsste das gesamte Dokument mit einer QES (Qualifizierte elektronische Signatur) des Apothekers oder der Apothekerin versehen werden, was aktuell über die Telematikinfrastruktur noch nicht zuverlässig umsetzbar ist.
Bei notwendigen Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an den Arzt oder die Ärztin, der oder die das Privatrezept ausstellte. Sie erreichen den TeleClinic Kundenservice dafür telefonisch unter 089 143 777 390 oder per E-Mail an apotheken@teleclinic.com.