Um Ihnen im Krankheitsfall außerhalb der Praxisöffnungszeiten noch schneller und gezielter helfen zu können, arbeiten die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und TeleClinic eng zusammen. Die telemedizinische Beratung ist ab sofort ein fester Bestandteil des Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 116 117.
Wie funktioniert der Ablauf?
Telefonische Meldung: Sie rufen bei der 116 117 an.
Telemedizinische Abklärung: Es erfolgt zunächst eine standardisierte Ersteinschätzung per Telefon. Ein Mitarbeiter der Leitstelle leitet Ihren Rückrufwunsch dann an TeleClinic weiter.
Ärztliche Beratung: Ein Arzt ruft Sie per Video oder Telefon an, um Ihr Anliegen medizinisch zu bewerten.
Weiteres Vorgehen: Sollte der Arzt während des (Video-)Telefonats feststellen, dass eine körperliche Untersuchung vor Ort zwingend erforderlich ist, wird der ärztliche Fahrdienst für Sie aktiviert.
Erhalt von Dokumenten (wichtige Hinweise)
Im Rahmen dieser Kooperation können bestimmte Dokumente direkt digital ausgestellt werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Aufgrund einer Sonderregelung kann die Krankmeldung direkt im Telefonat erstellt und automatisch an Ihre Krankenkasse übermittelt werden.
Elektronisches Rezept (eRX): Rezepte können direkt auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) gebucht und in jeder Apotheke eingelöst werden.
Wichtig für Privatversicherte: Für privat versicherte Patienten ist es aktuell in diesem Rahmen nicht möglich, Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Abrechnung und Kosten
Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt über Ihre Krankenkasse.
Privatpatienten: Sie erhalten für die telemedizinische Beratung eine Rechnung per SMS oder Post, die Sie wie gewohnt bei Ihrer Versicherung einreichen können.